Die Antwort vorweg: „Naturkosmetik" ist kein geschützter Begriff. Jeder darf ihn verwenden. Aussagekraft haben nur zwei Dinge: ein Siegel, dessen Kriterien veröffentlicht und unabhängig geprüft werden, und die Zutatenliste auf der Rückseite.
In Connewitz ist das praktisch relevant, weil die Dichte an Unverpackt- und Naturkostläden hier höher liegt als in den meisten Leipziger Vierteln. Die Auswahl ist größer, die Orientierung wird dadurch schwerer, nicht leichter.
Was rechtlich gilt und was nicht
Für alle kosmetischen Mittel in der EU gilt die Verordnung 1223/2009. Sie regelt unter anderem, welche Stoffe verboten sind, welche nur begrenzt zugelassen sind und wie gekennzeichnet werden muss. Sie sagt nichts darüber, was „natürlich" ist.
Zwei Vorgaben aus dieser Verordnung sind im Alltag nützlich:
- Die Zutatenliste heißt INCI und ist absteigend nach Menge sortiert, solange der Anteil über 1 Prozent liegt. Darunter darf die Reihenfolge frei gewählt werden.
- 26 duftende Stoffe müssen ab 0,001 Prozent in Leave-on-Produkten und ab 0,01 Prozent in Rinse-off-Produkten einzeln genannt werden, weil sie als Kontaktallergene gelten.
Der zweite Punkt widerlegt die verbreitete Annahme, natürlich sei automatisch mild. Linalool, Limonen und Citral stammen aus ätherischen Ölen und stehen genau deshalb auf dieser Liste.
Siegel im Vergleich
| Merkmal | belastbares Siegel | Eigenaussage des Herstellers |
|---|---|---|
| Kriterien | öffentlich einsehbar | nicht veröffentlicht |
| Prüfung | unabhängige Stelle | intern |
| Gültigkeit | befristet, wird erneuert | unbefristet |
| Reichweite | ganzes Produkt | ein einzelner Inhaltsstoff |
| Nachprüfbar | Datenbank mit Produktliste | nur die Packung |
Der letzte Punkt ist der schnellste Test. Wer ein Siegel führt, dessen Träger sich in einer Datenbank nachschlagen lassen, hat sich einer Prüfung gestellt. Wer nur ein grünes Blatt aufs Etikett druckt, hat eine Grafik gekauft.
Die Zutatenliste in 30 Sekunden lesen
- Die ersten 5 Einträge machen bei den meisten Produkten über 80 Prozent der Masse aus. Alles danach ist Beiwerk.
- Steht Wasser an erster Stelle, ist das kein Mangel, sondern normal für Cremes und Shampoos.
- Der beworbene Wirkstoff hinten heißt: Er ist unter 1 Prozent enthalten. Bei manchen Wirkstoffen ist das genug, bei den meisten nicht.
- Duftstoffe einzeln aufgelistet statt nur „Parfum" ist ein Zeichen für Sorgfalt, nicht für Belastung.
- Kurze Liste ist nicht besser. Ein Produkt mit 8 Zutaten kann schlechter konserviert sein als eines mit 20.
Verpackung, die zählt, und Verpackung, die nicht zählt
Ein Nachfüllsystem spart Material nur, wenn der Nachfüller tatsächlich weniger wiegt als der Erstbehälter. Ein schwerer Glastiegel mit schwerem Nachfüllglas spart nichts, er verdoppelt.
Sinnvoll wird es bei einem stabilen Behälter und einem leichten Nachfüller, etwa aus Papier oder dünnem Kunststoff. Ein typisches Verhältnis: Erstbehälter 120 bis 200 Gramm, Nachfüller 10 bis 25 Gramm. Das ist eine Materialersparnis von grob 85 Prozent je Nachfüllung.
Was im Salon davon ankommt
Für Salonprodukte gilt dieselbe Verordnung, mit einem praktischen Unterschied: Die Gebinde sind größer, also fällt weniger Verpackung je Anwendung an. Ein 5-Liter-Kanister Shampoo ersetzt rechnerisch 20 Flaschen zu 250 Millilitern.
Wer nach Nachhaltigkeit im Salon fragt, bekommt darauf schneller eine ehrliche Antwort als auf die Frage nach Naturkosmetik. Materialverbrauch, Wasserverbrauch beim Waschen und wiederverwendbare Meches sind messbar. „Natürlich" ist es nicht.
Häufige Fragen
Ist Naturkosmetik ein geschützter Begriff?
Nein. Anders als bei Bio-Lebensmitteln gibt es keine gesetzliche Definition für kosmetische Mittel. Verbindlich sind nur die Vorgaben der EU-Kosmetikverordnung, die für alle Produkte gelten, und darüber hinaus privatwirtschaftliche Siegel mit eigenen Kriterien.
Woran erkenne ich ein belastbares Siegel?
Daran, dass die Kriterien öffentlich einsehbar sind und eine unabhängige Stelle prüft. Wer die Anforderungen nicht veröffentlicht, macht Werbung, keine Zertifizierung.
Ist natürlich automatisch verträglicher?
Nein. Ätherische Öle gehören zu den häufigsten Kontaktallergenen. Die EU schreibt deshalb vor, dass 26 duftende Stoffe ab bestimmten Konzentrationen einzeln genannt werden müssen.
Was sagt die Reihenfolge in der Zutatenliste?
Sie ist nach absteigender Menge sortiert, solange der Anteil über 1 Prozent liegt. Darunter darf frei sortiert werden. Ein beworbener Wirkstoff am Ende der Liste ist mengenmäßig unbedeutend.
Sind Konservierungsstoffe in Naturkosmetik ein Widerspruch?
Nein, sie sind notwendig. Jedes wasserhaltige Produkt braucht Schutz vor Keimen. Der Unterschied liegt darin, welche Stoffe zugelassen sind, nicht ob konserviert wird.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel: Kennzeichnungspflichten und Stofflisten
- NATRUE: veröffentlichte Kriterien eines der verbreiteten Siegel
- BfR: Kosmetische Mittel: Bewertung von Duft- und Konservierungsstoffen



